AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Lieferungen und Leistungen im B2B-Bereich

Stand: 07.05.2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der

CONTERION EXPERT METALCENTRUM S.R.L., Rumänien (nachfolgend „Anbieter“ genannt), gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ genannt).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB bzw. vergleichbarer europäischer Regelungen. Ein Verkauf an Verbraucher erfolgt nicht.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragspartner

CONTERION EXPERT METALCENTRUM S.R.L.

Sat Dealu Roatei 11

Zlatna, jud. Alba

Rumänien

E-Mail: ask@conterion.com

Vertretungsberechtigt: Claus Maier

USt-IdNr.: RO46260289

3. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Unternehmens ist die internationale Beschaffung, Vermittlung, Koordination und Lieferung von Metall- und Glaskomponenten sowie damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

(2) Der Anbieter liefert insbesondere:

Metallkomponenten

Glaskomponenten

Zeichnungsteile

Schweißbaugruppen

Stahlkonstruktionen

Sonderanfertigungen

projektbezogene Baugruppen

(3) Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten technischen Unterlagen und Spezifikationen.

4. Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Technische Angaben, Zeichnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, soweit diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

(3) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.

5. Technische Unterlagen und Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Ausführung erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.

Hierzu zählen insbesondere:

technische Zeichnungen

Maßangaben

Materialvorgaben

Toleranzen

Oberflächenanforderungen

Stücklisten

(2) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Fehler, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Kunden beruhen.

(3) Änderungen nach Produktionsfreigabe bedürfen der schriftlichen Zustimmung und können zusätzliche Kosten sowie Lieferzeitverlängerungen verursachen.

6. Preise

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, Transportkosten, Verpackungskosten sowie gegebenenfalls Zoll- und Einfuhrabgaben.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk bzw. gemäß vereinbarter Incoterms.

(3) Bei wesentlichen Änderungen von Material-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten ist der Anbieter berechtigt, Preise angemessen anzupassen.

7. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß europäischer Richtlinie über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

8. Lieferung und Lieferzeit

(1) Lieferzeiten gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Details.

(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, Transportproblemen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern die Lieferzeit angemessen.

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

9. Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

(2) Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter Transport, Zollabwicklung oder sonstige zusätzliche Leistungen übernimmt.

(3) Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

10. Zoll- und Exportbestimmungen

(1) Bei Lieferungen aus Nicht-EU-Staaten, insbesondere aus der Türkei, erfolgt die Zollabwicklung auf Grundlage der jeweils geltenden europäischen und nationalen Vorschriften.

(2) Der Anbieter übernimmt die organisatorische Koordination der Zollabwicklung, haftet jedoch nicht für Verzögerungen aufgrund behördlicher Maßnahmen oder Änderungen gesetzlicher Vorschriften.

(3) Sämtliche Einfuhrabgaben, Zölle, Steuern oder sonstige Gebühren trägt der Kunde, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

11. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Anbieters.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und bis zur vollständigen Bezahlung ausreichend zu versichern.

12. Gewährleistung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

(2) Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Werktagen schriftlich anzuzeigen.

(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(4) Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(5) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Produktionsausfällen oder entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14. Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Anbieter, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

(2) Hierzu zählen insbesondere:

Naturkatastrophen

Krieg

Streiks

Pandemien

Transportausfälle

Energieengpässe

behördliche Maßnahmen

15. Vertraulichkeit

(1) Sämtliche technischen Unterlagen, Zeichnungen und Informationen des Kunden werden vertraulich behandelt.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

16. Geistiges Eigentum

(1) Sämtliche Zeichnungen, technischen Unterlagen und Konstruktionen bleiben Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.

(2) Der Kunde versichert, dass durch die Herstellung der beauftragten Produkte keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

17. Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht Rumäniens unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Zwingende gesetzliche Vorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen Sitz hat, bleiben unberührt, soweit diese nicht abbedungen werden können.

18. Gerichtsstand

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Anbieters in Rumänien.

(2) Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

19. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.